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Abfindungserklärung


Unter Abfindungserklärung versteht man die schriftliche Erklärung eines Anspruchstellers, dass alle Ansprüche aus einem bestimmten Schadenereignis mit Zahlung des vereinbarten Betrages abgegolten sind.

Abfindungserklärungen sind ein beliebtes Mittel der Versicherer, um Schadenzahlungen aufgrund einer schnellen Leistung möglichst gering zu halten.

Im Bereich von Sachschäden oder Vermögensschäden ist eine Abfindungserklärung verhältnismäßig ungefährlich. Wenn das Ausmaß eines Schadens genau erkennbar ist und keine weiteren Schäden zu erwarten sind, steht einer Unterschrift nichts im Wege.

Beim Vorliegen von Personenschäden ist eine Abfindungserklärung für den Anspruchsteller immer mit hohem Risiko verbunden. Vor allem wenn zu einem späteren Zeitpunkt jetzt noch nicht absehbare Folgeschäden auftreten könnten, ist eine Unterschrift gründlich zu überlegen. Fragen Sie Ihren Arzt! Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt! Aber unterschreiben Sie nichts, was Ihnen später leid tun könnte. Eine einmal unterzeichnete Abfindungserklärung ist endgültig und unwiderruflich