Alphabetische Abfrage:

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Restwert


Auch im Falle eines Totalschadens oder eines wirtschaftlichen Totalschadens verbleibt in den meisten Fällen ein Restwert, der in irgendeiner Weise realisiert werden kann.

Die Höhe des Restwertes wird durch den Versicherer festgelegt. Dem Versicherungsnehmer oder auch dem Anspruchsteller fällt die Aufgabe zu, die Verwertung des Restwertes zu betreiben.

Lässt sich der vom Versicherer veranschlagte Restwert nicht erzielen, muss neu verhandelt werden. Letzte Möglichkeit ist die Verwertung des Restwertes durch den Versicherer selbst.