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Schadenersatz Rechtsschutz


Der Schadenersatzrechtsschutz ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil jeder Rechtsschutzversicherung.


Den Schadenersatz-Rechtsschutz brauchen Sie, wenn Ihnen - oder einem Ihrer mitversicherten Angehörigen - in irgendeiner Weise schuldhaft einen Schaden zugefügt wird. Sie wollen auf Ihre berechtigten Ansprüche nicht verzichten. Sie müssen Ihre Ansprüche beim Schädiger oder auch bei dessen Haftpflichtversicherung notfalls auch vor Gericht durchsetzen.


Anspruchsgrundlage ist also immer der Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Der § 823 verpflichtet jeden Bürger, einen schuldhaft verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe zu ersetzen. Es spielt keine Rolle, ob Sie durch einen solchen Schaden selbst verletzt werden oder ob nur Dinge, die Ihnen gehören beschädigt werden.


Vorsicht! Die Abwehr haftpflichtmäßig begründeter Ansprüche ist nicht Sache der Rechtsschutzversicherung. Die Abwehr haftpflichtmäßig begründeter Ansprüche ist ausschließlich Sache der Haftpflichtversicherung.