Alphabetische Abfrage:

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Schadenfall


Jede Beeinträchtigung der versicherten Sache oder auch Beschädigung des versicherten Risikos ist nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Schaden. Man sagt, ein Schadenfall oder auch ein schädigendes Ereignis ist eingetreten.


Nun muss nicht jeder Schadenfall unbedingt auch ein Versicherungsfall sein. Ein Schadenfall wird erst dann zum Versicherungsfall, wenn die eingetretene Schädigung auch durch ein Ereignis eingetreten ist, für das der Versicherer die Gefahr getragen hat oder für das er aus anderen Gründen zum Ersatz verpflichtet ist. Die durch den Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen müssen für diesen Fall eine Versicherungsleistung vorsehen.


Der Versicherer prüft aufgrund der ihm vorliegenden Schadenmeldungen den Schadenhergang und entscheidet dann nach billigem Ermessen, ob der Schaden aufgrund des Eintretens einer versicherten Gefahr eingetreten ist. Der Versicherer entscheidet weiterhin, ob und in welcher Höhe er zur Leistung verpflichtet ist.