Alphabetische Abfrage:

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Schadenminderungspflicht


Im Schadenfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Geschädigte die Pflicht, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten und alles Mögliche zu tun, um eine Ausbreitung des Schadens zu verhindern.


Wenn Sie gegen diese Pflicht verstoßen, hat der Versicherer die Möglichkeit, seine Entschädigung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken oder Kürzungen vorzunehmen.


So ist es z. B. wenig sinnvoll, nach einem Kraftfahrzeugunfall mit dem beschädigten Fahrzeug weiterzufahren, wenn sich der Schaden dadurch vergrößern könnte.