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Tarif


Unter dem Begriff Tarif versteht man das zusammengefasste Ergebnis der Prämienkalkulation eines Versicherungsunternehmens jeweils bezogen auf eine bestimmte Sparte bzw. die Tarifprämie.


Der jeweilige Tarif ist die Grundlage für die Prämienberechnung einzelner Risiken und sollte, zumindest in der Theorie, für alle Kunden Gültigkeit haben.


Aber nur im Bereich der Lebens-, der Kranken- und in Teilen der Kraftfahrthaftpflichtversicherung sind die Unternehmen wirklich an ihre Tarife gebunden. In anderen Bereichen kann man – besonders wenn es um große Beträge geht – durchaus auch mal handeln.


Tarifverstöße können aber in der Regel nur theoretisch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen durch empfindliche Bußgelder geahndet werden.


Neben den Unternehmenstarifen gibt es noch in einigen Versicherungsbereichen Verbandstarife, die den einzelnen Versicherern als Grundlage der eigenen Tarifgestaltung dienen.


Eine Änderung bestehender Tarife oder auch Tariferhöhungen sind je nach Sparte auch für bestehende Versicherungsverträge bindend.


Aus einer Tariferhöhung können sich je nach Sparte und Höhe unterschiedliche Rechtsfolgen und Möglichkeiten ergeben, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genau festgehalten sind. Die aufgezeigten Möglichkeiten reichen von der Vertragsänderung über die Teilkündigung bis zur Kündigung des ganzen Vertrages.