Alphabetische Abfrage:

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Tarifverstoß


In einigen Versicherungsbereichen sind die Gesellschaften zwingend an die genehmigten Tarife gebunden.


Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.


Aber nicht jeder Nachlass auf die Tarifprämie stellt gleich einen gefährlichen Tarifverstoß dar, wie so mancher Vertreter seinen Kunden glaubhaft machen möchte, wenn dieser auf einen weiteren Nachlass besteht und den Vertreter nicht mehr mithalten kann.


Bleibt also abzuwarten, wie sich der Markt weiter entwickeln wird, wenn ausländische Anbieter in verstärktem Maße auf den deutschen Markt drängen. Es ist anzunehmen, dass auch so manche deutsche Gesellschaft beweglich werden muss und dann über Tarifverstöße plötzlich eine ganz andere Meinung haben wird.