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Teilkündigung


Versicherungsverträge sind oft vor vielen Jahren abgeschlossen und dann nie wieder angefasst worden.


Es ist durchaus möglich, dass im Laufe der Zeit bestimmte Teile eines Versicherungsvertrages nicht mehr sinnvoll oder zweckmäßig erscheinen, ganz einfach, weil sie von der allgemeinen oder auch persönlichen Entwicklung eingeholt und vielleicht sogar überholt wurden.


Diese überflüssigen Vertragsteile sollten so schnell wie möglich gekündigt werden, um unnötige Geldausgaben zu vermeiden und sinnvollere Anlagen zu schaffen.


Zwar ist die Kündigung von Vertragsteilen im Prinzip an die gleichen Fristen wie der ganze Vertrag gebunden. In der Regel aber zeigen sich die Versicherer einer vernünftigen Argumentation durchaus zugänglich und entgegenkommend, wenn dadurch das Bestehen des Hauptvertrages gesichert bleibt. Lieber etwas behalten, als alles verlieren, ist die Devise.


In der Lebens- und Krankenversicherung sind oft genug Vertragsbestandteile enthalten, die unter Umständen heute nicht mehr sinnvoll erscheinen.


Auch Tarifänderungen oder Tariferhöhungen können eine Teilkündigung von Verträgen nötig machen, weil sie einfach unvorteilhaft werden und sich nicht mehr rechnen.