Alphabetische Abfrage:

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Unfall


Ein Unfall ist – nach klassischer Definition – ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. So sagen es die Versicherungsbedingungen, und sie schaffen so eine klare Abgrenzung zu Krankheit, Selbstmord, Vergiftung oder Bewusstseinsstörung.


Diese Definition ist in den letzten Jahren durch eine wachsende Palette an Tatbeständen erweitert worden, so dass heute viele Sachverhalte als Unfall gelten, die früher ausgeschlossen waren.


Alle aufgeführten Kriterien müssen gleichzeitig auftreten, um für die Folgen eines Unfalls auch eine Versicherungsleistung erwarten zu können.


Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule


1) ein Gelenk verrenkt wird oder


2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.


Die Folgen eines Unfalls können Tod, dauernde Invalidität, Krankenhausaufenthalt oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Bergungskosten sein, für die auch entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte.