Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Unfallkrankenhaustagegeld


Wird bei einem Unfall ein Mensch verletzt und wird zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitskraft ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, zahlt der Versicherer für jeden Tag des Aufenthaltes im Krankenhaus ein Unfallkrankenhaustagegeld in der vereinbarten Höhe.


Das Unfallkrankenhaustagegeld ist ein angenehmer, sicherlich nicht immer unbedingt notwendiger Bestandteil einer Unfallversicherung.


Sinn des Krankenhaustagegeldes ist es, die zusätzlichen Kosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen, abzufangen und etwaigen Verdienstausfall auszugleichen.


Zum Unfallkrankenhaustagegeld kann zusätzlich auch noch ein Genesungsgeld vereinbart werden. Die Höhe des Genesungsgeldes ist von der Höhe des Krankentagegeldes und der vorausgegangenen Dauer des Krankenhausaufenthaltes abhängig.