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Unfallkrankentagegeld


Wird bei einem Unfall ein Mensch verletzt und ist er für einen gewissen Zeitraum ganz oder teilweise in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt, so wird für diesen Zeitraum, maximal für die Dauer von einem Jahr ein Unfallkrankentagegeld in der vereinbarten Höhe gezahlt.


Voraussetzung für den Abschluss einer Unfallkrankentagegeldversicherung ist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Wer keine berufliche Tätigkeit ausübt, kann auch keinen Verlust durch Arbeitsunfähigkeit erleiden.


Aber auch eine Hausfrau übt im Sinne der Versicherung einen vollwertigen Beruf aus und kann demnach auch ein Unfallkrankentagegeld abschließen.


Eine Unfallkrankentagegeldversicherung kann also auch nur in Höhe eines möglichen, nachweisbaren Verlustes abgeschlossen werden, denn sie soll nicht einer möglichen Bereicherung dienen. Aber so ganz eng sehen die Gesellschaften das in der Regel nicht.


Mit Unfallkrankentagegelder vom 1. Tag an wird sehr viel Schindluder getrieben. Deshalb sind Versicherungsprämien für ein Unfallkrankentagegeld vom 1. Tag an sehr, sehr teuer, ja werden erst erschwinglich, wenn die vereinbarte Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt, also nach 8, 14 oder gar 43 Tagen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit einsetzt.


Ein Unfallkrankentagegeld von 43 Tagen an kostet nicht mehr viel, ist aber eine sinnvolle Ergänzung, die in keinem Vertrag fehlen sollte.