Alphabetische Abfrage:

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Versicherte Person


Versicherungsnehmer und versicherte Person können aber müssen nicht unbedingt ein und dieselbe Person sein.


Der Versicherungsnehmer schließt den Versicherungsvertrag ab, verpflichtet sich zur Zahlung der Versicherungsbeiträge und hat im Versicherungsfall in der Regel Anspruch auf die Versicherungsleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


Die versicherte Person ist nüchtern gesehen nur das versicherte Risiko. Im Bereich der Personenversicherung ist bei Volljährigen das Einverständnis der zu versichernden Person zwingend vorgeschrieben.


Mitversicherte Personen sind Personen, für die aus dem gleichen Vertrag Versicherungsschutz besteht.


Angaben über die (mit)versicherte(n) Person(en) im Versicherungsantrag müssen ebenfalls der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.