Alphabetische Abfrage:

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Versicherungs Aktiengesellschaft


Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist genau festgelegt, wer Versicherungsschutz anbieten darf und welche Voraussetzungen er erfüllen muss. Die Einhaltung dieser Auflagen wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) überwacht, der uneingeschränkte Schutz des Verbrauchers muss schließlich sichergestellt sein.


Die Versicherungs-Aktiengesellschaft ist eine der Rechtsformen, in der ein Versicherungsunternehmen betrieben werden kann.


Die Kapitaleigner sind die Aktionäre, die natürlich für ihren Kapitaleinsatz einen möglichst hohen Gewinn erwarten, den sie in Form einer mehr oder weniger üppigen Dividende auch ausgezahlt bekommen.


Oberstes Organ einer Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung, in der jeder Aktionär, entsprechend der Zahl seiner Aktien sein Stimmrecht, in der Regel einmal im Jahr, ausüben kann.


Die Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat und entscheidet über die Gewinnverwendung und über notwendige Kapitalerhöhungen.


Vertreten wird die Aktiengesellschaft durch den Vorstand. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat berufen und in seiner Arbeit überwacht.