Alphabetische Abfrage:

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Wiederherstellungskosten


Wiederherstellungskosten sind die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um eine beschädigte Sache wieder in den Zustand zu versetzen, den sie vor dem Schaden gehabt hat.


Übersteigen die Wiederherstellungskosten einer Sache ihren Zeitwert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Kann eine Sache überhaupt nicht mehr wiederhergestellt werden, liegt ein Totalschaden vor.