Alphabetische Abfrage:

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Wartezeit


In einigen Versicherungsbereichen gibt es Wartezeiten. Der Versicherungsvertrag muss also erst eine bestimmte Zeit lang bestehen, bis er seine volle Gültigkeit erlangt.


Wartezeiten werden vereinbart, um den Versicherer vor unangemessen hohen Risiken zu schützen, die von Seiten des Versicherungsnehmers schon vorher absehbar sind.


Wartezeiten bis zu drei Jahren kann es z. B. beim Abschluss einer Lebensversicherung geben, wenn der Versicherer im Gegenzug bewusst auf Gesundheitsfragen verzichtet.


In der Rechtsschutzversicherung gibt es in allen Bereichen, die in irgendeiner Form mit Verträgen zu tun haben, Wartezeiten von drei Monaten.


Unter bestimmten Bedingungen kann auch auf die Wartezeiten verzichtet werden. So verzichtet zum Beispiel ein Krankenversicherer beim Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung auf die sonst üblichen Wartezeiten.


Der Rechtsschutzversicherer verzichtet auf die Wartezeit, wenn bei einem anderen Versicherer bereits ein Vorvertrag bestanden hat.