Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Zeitwert


Unter dem Zeitwert versteht man den in Geld zu beziffernden Wert einer Sache, der aufgewendet werden muss, um die verloren gegangene oder zerstörte Sache durch eine andere von gleicher Art und gleichem Zustand zu ersetzen.


Der Zeitwert ist also eng an das Vorhandensein eines Marktes gebunden, auf dem die zerstörte Sache wieder erworben werden kann und auf dem sich ein Preis bildet.


Der Zeitwert wird häufig vom Liebhaberwert abweichen, der in der Versicherung bei der Höhe der Ersatzleistung keine Rolle spielt.


Bei der Berechnung einer Entschädigung – gleichgültig ob zum Neuwert oder zum Zeitwert - muss auch der Restwert einer Sache berücksichtigt werden.


Im Gegensatz zum Zeitwert steht der Neuwert.


Übersteigen die Wiederherstellungskosten einer Sache ihren Zeitwert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.