Alphabetische Abfrage:

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Abschlussprovision


Abschlussprovisionen werden in fast allen Bereichen der Lebens- und Krankenversicherung gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Vertreter der Ausschließlichkeitsorganisationen auch im Bereich der Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung Abschlussprovisionen, die mit Einlösung der Erstprämie fällig werden.

Zwingende Voraussetzung für diese Abschlussprovisionen ist der Abschluss eines 5- oder auch 10-jährigen Vertrages, mit denen die Verbraucher unangemessen lange an die meist überhöhten Prämien gebunden werden.

In den darauf folgenden Jahren werden geringe Folgeprovisionen gezahlt, die kaum noch ausreichen, um einen ausreichenden Kundendienst sicherzustellen.

Zum besonderen Ansporn gelten Leistungsprovisionen, die beim Erreichen bestimmter Ziele gezahlt werden