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Gesetzliche Krankenversicherung


Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil eines vorbildlichen Systems der deutschen Sozialversicherung.


Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle, die einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen – zumindest bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe - zwingend vorgeschrieben. Eine besondere Regelung gilt – wie könnte es anders sein – für die Beamten und Teile des öffentlichen Dienstes.


In der gesetzlichen Krankenversicherung hat jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe seines Beitrages – für sich und seine Familie Anspruch auf die gleichen Leistungen.


Die gesetzliche Krankenversicherung bietet immer nur eine Grundversorgung, die – wenn irgend möglich – durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden sollte.


Die Höhe des Beitrages wird allein durch die Höhe des Einkommens bestimmt.


Obwohl die Leistungen im Grunde gesetzlich normiert sind und bei fast allen Kassen übereinstimmen, gibt es zwischen den Kassen einen scharfen Wettbewerb.


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.