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Doppelversicherung


Wenn ein und dasselbe Risiko bei zwei Versicherern gegen die gleichen Gefahren versichert ist, obwohl im Versicherungsfall nur einmal geleistet werden kann, spricht man von einer Doppelversicherung. Ein Haftpflichtschaden kann jedoch nur ein einziges Mal ersetzt und nicht zweimal, nur weil Haftpflichtversicherungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften bestehen.


Eine Doppelversicherung ist ungewollt und unsinnig. Der Versicherungsnehmer kann deshalb die Vertragsaufhebung des zuletzt abgeschlossenen Versicherungsvertrages verlangen. Der Versicherer des zuerst abgeschlossenen Vertrages hat die „älteren Rechte” und kann auf einer Fortführung seines Vertrages bestehen.


Der Kunde hat hier keine Wahlmöglichkeit. Er kann sich also nicht für den preiswerten Anbieter entscheiden und dem teuren kündigen.


Eine Doppelversicherung wird nicht immer aus Unachtsamkeit entstehen, sondern kann durchaus eine logische Folge von Lebensumständen sein.


Eine Doppelversicherung kann zum Beispiel auch durch Heirat entstehen, wenn beide Ehepartner jeweils schon eine eigene Haftpflicht oder eine eigene Rechtsschutzversicherung hatten. Niemand wird ihnen eine Weiterführung beider Verträge zumuten.


Im Bereich der Lebens- und Unfallversicherung gibt es keine Doppelversicherung, da im Versicherungsfall alle Gesellschaften in Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssummen leisten müssen.


Aber auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften zeigen die meisten Gesellschaften ein zeitgemäßes Entgegenkommen und heben den jüngeren Vertrag auf. Eine Anfrage lohnt sich also auf jeden Fall