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Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung ist eine eigenständige Versicherungssparte, die ständig an Bedeutung zunimmt. Sie wird in der Regel von eigenen Rechtsschutzversicherern betrieben. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung gehört in jeden Versicherungsordner.


Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen ohne eigenes Kostenrisiko wahrnehmen und die Möglichkeiten unserer rechtsstaatlichen Ordnung voll ausschöpfen kann. Er trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Der Umfang des Versicherungsschutzes kann je nach Bedarf in verschiedenen Formen und Kombinationen nach einem Baukastensystem zusammengestellt werden. Nach Möglichkeit sollte die Rechtsschutzversicherung alle Lebensbereiche umfassen und keine Lücken enthalten.


Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und der gewählten Selbstbeteiligung. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung bietet mehr Sicherheit als die Versicherung von einzelnen Teilbereichen ohne Selbstbeteiligung.