Verbundene Versicherung Liegen einem Versicherungsvertrag einheitliche Versicherungsbedingungen zugrunde, die mehrere Gefahren betreffen, spricht man von einer verbundenen Versicherung. Eine verbundene Versicherung ist rechtlich gesehen ein einziger Vertrag, mit dem der Versicherungsschutz für ein bestimmtes Versicherungsrisiko gegen mehrere Gefahren übernommen wird. So kann im Schadenfall, gleichgültig welche Gefahr betroffen ist, nur der ganze Vertrag gekündigt werden.
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