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Verbundene Versicherung


Liegen einem Versicherungsvertrag einheitliche Versicherungsbedingungen zugrunde, die mehrere Gefahren betreffen, spricht man von einer verbundenen Versicherung. Eine verbundene Versicherung ist rechtlich gesehen ein einziger Vertrag, mit dem der Versicherungsschutz für ein bestimmtes Versicherungsrisiko gegen mehrere Gefahren übernommen wird. So kann im Schadenfall, gleichgültig welche Gefahr betroffen ist, nur der ganze Vertrag gekündigt werden.


Musterbeispiel einer verbundenen Versicherung ist die Hausratversicherung. Das versicherte Risiko, nämlich der Hausrat, wird durch das gleiche Bedingungswerk, VHB, gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm versichert.