Alphabetische Abfrage:

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Folgeprovision


Die Folgeprovisionen werden von den Gesellschaften an ihre Ausschließlichkeitsorganisationen im Bereich der Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung gezahlt, um ihnen eine finanzielle Grundlage für ihre Betreuungsarbeit zu geben.


In der Regel reichen die Folgeprovisionen aber kaum aus, um anfallenden Kosten zu decken. So bleibt der Ausschließlichkeitsvertreter immer auf seine Abschlussprovisionen angewiesen.