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Beitragsrechnung


Mit der Beitragsrechnung oder auch Prämienrechnung wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, die vereinbarte Versicherungsprämie an den Versicherer zu entrichten.

Die Übersendung der Beitragsrechnung erfolgt heute in der Regel mit einem Zahlungsträger, um durch die maschinelle Lesbarkeit die weitere Belegverarbeitung zu erleichtern.

Je nachdem, ob es sich um eine Erstprämie oder eine Folgeprämie handelt, sind in der Handhabung unterschiedliche Fristen und Vorschriften zu beachten.

In den vergangenen Jahren hat sich in immer stärkerem Maße das Lastschrifteinzugsverfahren durchgesetzt, das für beide Seiten, also für Versicherungsnehmer und Versicherer, erhebliche Vorteile bietet.

Die meisten Kunden verfügen heute ohnehin über ein Girokonto, und so können Zahlungen nicht mehr vergessen und auch kostengünstiger abgewickelt werden.

Kein Versicherer mahnt gerne außenstehende Prämien an und Schadenablehnungen in Folge von Nichtzahlen der Erst- oder Folgeprämie sind für beide Seiten immer unerfreulich von den unnötigen Kosten, die aufgrund eines Mahnverfahrens anfallen, einmal ganz abgesehen.

Mit der Beitragsrechnung oder auch Prämienrechnung wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, die vereinbarte Versicherungsprämie an den Versicherer zu entrichten.