Alphabetische Abfrage:

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Risikobeschreibung


Bei Annahme eines Versicherungsantrages muss der Versicherer sehr genau wissen, auf welches Risiko er sich einlässt. Aus diesem Grunde wird zusammen mit dem Antrag eine mehr oder weniger umfangreiche Risikobeschreibung angefertigt, die eine hinreichende Risikobeurteilung möglich macht.


Der Umfang einer Risikobeschreibung kann z.B. im Bereich der Sachversicherung von ein paar kurzen Fragen bis zu detaillierten Lageplänen und Sicherungsbeschreibungen reichen.


Die Gesundheitsfragen im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung sind im übertragenen Sinne nichts anderes als eine Risikobeschreibung der zu versichernden Person.


Alle Angaben in der Risikobeschreibung müssen der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können als Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht zum Verlust des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer und zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.


Für die Richtigkeit der Angaben im Versicherungsvertrag ist grundsätzlich der Antragsteller und spätere Versicherungsnehmer verantwortlich. Dies gilt auch dann noch, wenn der Antrag durch einen Vermittler ausgefüllt wird.


Vorsicht!


Manche Vertreter nehmen es mit der Risikobeschreibung nicht sehr genau, um die Annahme des Antrages zu erleichtern. Die Folgen können sich noch nach Jahren ergeben.