Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung. Schadenersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer
Die meisten Haftpflichtversicherungen sind freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wegen der Gefahr, die vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, bedürfen Jäger einer Jagdhaftpflichtversicherung. Keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht z.B. für Tierhalter (von einigen Ausnahmen abgesehen). Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen für private Kunden sind:
Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, der über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert werden muss. Die Absicherung von Personen- und Sachschäden werden mit unterschiedlichen Deckungssummen am Markt angeboten. Teils werden sie pauschal für Personen- und Sachschäden, teils jeweils isoliert für Personen- oder Sachschäden angeboten. Übrige Vermögensschädigungen, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, sind grundsätzlich nicht abgesichert. Gegen besondere Vereinbarung können sie allerdings eingeschlossen werden. Vermögensschäden werden gewöhnlich aber über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert und spielen in der Privathaftpflichtversicherung nur eine untergeordnete Rolle. Maßgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der Versicherungsschutz richtet, sind die weitgehend einheitlichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen Versicherer, davon abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos (z. B. BBR, RBH o. ä.), die dem Versicherungsschein beiliegen. Letztere unterscheiden sich teilweise zwischen den einzelnen Versicherern. Folgende Risiken können zusätzlich gegen Mehrbeitrag oder als Paket mitversichert werden: Ausfalldeckung Die Forderungsausfall-Versicherung oder Ausfalldeckung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die man gegen einen Dritten, z.B. wegen fehlender Privat-Haftpflichtversicherung, zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat. Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt. Die Forderung muss ferner meist einen vertraglich festgesetzten Betrag übersteigen. Gleichzeitig sind jedoch auch Höchstgrenzen für die Entschädigungsleistung üblich. Deckung für deliktunfähige Kinder Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist die „moralische Verpflichtung“ gegenüber den Geschädigten wie z.B. den Nachbarn. Durch den Einschluss dieser Zusatzversicherung kann die „Einrede der Deliktunfähigkeit“ bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, bei manchen Versicherern auch bis zum 10. Lebensjahr ausgeschlossen werden. Der Versicherer prüft dann nur noch, ob der Schaden im Rahmen der Police abgedeckt ist. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssummen dafür meist sehr begrenzt (5.000 bis 30.000 Euro) sind. Dauerhaft deliktunfähige Kinder, z.B. bei geistiger Behinderung oder u.U. mit Pflegebedarf müssen durch eine spezielle Klausel vom Vertrag erfasst sein, damit sie über die Volljährigkeit hinaus mitversichert bleiben. Mietsachschäden Mietsachschäden sind in der Regel, wenn auch meist summenbezogen begrenzt (100.000 bis 1.000.000 Euro), ebenfalls zusätzlich in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Zu beachten ist jedoch, dass diese Zusatzpolice nur für einmalig entstandene Schäden haftet. Allmählich entstandene Schäden sind indes meist ausgeschlossen. Auch sind keine Glasschäden im dauerhaft bewohnten Mietobjekt mitversichert, weil hierfür ein eigener Vertrag (Glasversicherung) abgeschlossen werden kann. Glasschäden in Hotels oder anderen fremden Orten sind jedoch erstattungsfähig. Schäden an elektrischen Einbauten sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen. Gefälligkeitsschäden Fügt eine Person einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung einen Schaden (Gefälligkeitsschäden) zu, so besteht von gesetzlicher Seite bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schädiger. Beispielhaft zählt dazu der Umzugsschaden. Diese Schadenart kann als Mehrleistung (bis zur festgelegten Schadengrenze) zusätzlich zur normalen Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Schlüsselschäden Der Verlust von fremden privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln ist nur versichert, wenn der Anbieter diesen Zusa |
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