Alphabetische Abfrage:

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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung


Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist aus gutem Grund eine Pflichtversicherung. Jedes Kraftfahrzeug, das zum Straßenverkehr zugelassen wird, muss einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte beim Straßenverkehrsamt nachweisen.


Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach– und Vermögensschäden sind vom Gesetzgeber genauestens vorgeschrieben und so angelegt, dass auch Großschäden bezahlt werden können.


Der Gesetzgeber verpflichtet alle Gesellschaften, die die Kraftfahrtversicherungen betreiben, Haftpflichtrisiken, die ihnen angetragen werden, auch anzunehmen. Man spricht von einem Annahmezwang.


Der überlegt handelnde Kraftfahrer aber wird sich im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für den bestmöglichen Versicherungsschutz entscheiden und die unbegrenzte Deckung wählen.