Alphabetische Abfrage:

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Einfirmenvertreter


Einfirmenvertreter sind Versicherungsvertreter, die nach den Regelungen im Vertretervertrag die Vermittlungstätigkeit nur für ein Versicherungsunternehmen bzw. nur für die Unternehmen eines Versicherungskonzerns ausüben dürfen.


Da sie einem Konkurrenzverbot unterliegen, sind sie wirtschaftlich von „ihrem“ Versicherungsunternehmen/-konzern stark abhängig. Die bloße Bindung an ein Versicherungsunternehmen bzw. einen Versicherungskonzern führt nicht zu einer arbeitnehmertypischen persönlichen Abhängigkeit des selbstständigen Vertreters und begründet mithin kein Arbeitsverhältnis.