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Beitragsrückerstattung


Überschüsse, die ein Versicherer erwirtschaftet, können in Form von Beitragsrückerstattungen an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden.

Die Zahlung einer Beitragsrückerstattung ist heute in einigen Versicherungsbereichen schon zu einem wichtigen Werbeargument geworden und aus dem Wettbewerb nicht mehr weg denkbar.

Die Beitragsrückerstattung wird in der Regel an die Versicherungsnehmer gezahlt, die in einem bestimmten Zeitraum keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen haben. Die Höhe der Beitragsrückerstattung kann auch von der Dauer des Zeitraums der Leistungsfreiheit abhängig gemacht werden, so dass sie von Jahr zu Jahr steigt.

Beitragsrückerstattung und Schadenfreiheitsrabatt sind in ihren Folgen nicht unumstritten, denn oft genug wird besonders bei kleineren Schäden Fahrerflucht begangen, nur um den mühsam erworbenen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden. Der Geschädigte hat das NACHSEHEN:

Auch im Bereich der Krankenversicherung kann die erhoffte Beitragsrückerstattung zu ernsthaften Problemen führen, wenn gerade zum Jahresende notwendige ärztliche Behandlungen unterbleiben, um in den Genuss der durchaus interessanten Beitragsrückerstattung zu kommen, die je nach Versicherer durchaus mehrere Monatsprämien betragen kann.