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Unterversicherungsverzichtsklausel


Die Unterversicherungsverzichtsklausel soll den möglichen Ärger bei der Abwicklung der Hausratschäden ausschließen.


Sofern der Versicherungsnehmer bei der Festlegung seiner Versicherungssumme wenigs-tens von € 650 pro Quadratmeter Wohnfläche ausgeht, verzichtet der Versicherer auf das Recht, im Schadenfall zu prüfen, ob der Hausrat wirklich ausreichend, also zum vollen Wert versichert war.


Diese Regelung des Unterversicherungsverzichtes kann natürlich nur bei Teilschäden greifen. Bei einem Totalschaden geht der Versicherer nie über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus.