Alphabetische Abfrage:

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Beratungsrechtsschutz im Familien und Erbrecht


Guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein.

Der Rechtsschutz-Versicherer übernimmt die Kosten für Rat und Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Einige Gesellschaften gehen in diesem Bereich in ihrer Leistung sogar noch weiter. Sie übernehmen auch noch die Kosten für die Erstberatung gegenüber dem Sozialamt wegen der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung.