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Kraftfahrzeugkaskoversicherung


Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Sachversicherung und Teil der Kfz-Versicherung und in Form der Teil- oder Vollkaskoversicherung verfügbar. Die Kfz-Kaskoversicherung deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des wirtschaftlichen Werts des unter Versicherungsschutz stehenden Kraftfahrzeugs ab.


In der Kfz-Kaskoversicherung leistet der Versicherer insbesondere Schadenersatz bei Beschädi-gung, Zerstörung oder Verlust des Kraftfahrzeugs.


Der Umfang der Kfz-Kaskoversicherung entspricht dem Grundsatz, dass die Versicherungsleistung auf den wirklich entstandenen Schaden begrenzt ist. Der Versicherer hat grundsätzlich bei Zer-störung oder Verlust des Kraftfahrzeugs die Höchstentschädigung und bei Beschädigung nur die Wiederherstellungskosten zu ersetzen, wobei diese nicht die Höchstentschädigung überschreiten dürfen.


Die Teilkaskoversicherung soll den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden bewahren, die aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust seines Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile sowie bestimmter Zubehörteile entste-hen.


In der Teilkaskoversicherung sind versicherte Gefahren und Schäden: Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glas-bruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.


Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkaskoversicherung und darüber hinaus noch Schäden, die durch einen Unfall oder durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstanden sind. Betriebsschäden eines Kraftfahrzeugs, die z.B. durch Bedienungsfehler entstehen können, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da sie kein Unfallereignis darstellen.