Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Kurkosten


Wer eine Kur finanziert, hängt von den bestehenden Versicherungen, Krankheitsursachen und Behandlungszielen ab. Diese Frage müssen allerdings nicht die Patienten, sondern die so genannten Rehabilitationsträger untereinander klären. Sie sind nach dem Arztbesuch auch die ersten Ansprechpartner. Dazu gehören die:


  • gesetzliche Rentenversicherung

  • gesetzlichen Krankenversicherungen

  • gesetzlichen Unfallversicherungen

  • Sozial- und Jugendämter

  • Versorgungsämter

  • Bundesagentur für Arbeit.


Bei Kuren, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, beträgt die Zuzahlung der Versicherten 10,00 Euro täglich. Bei der Stationären Vorsorge, Krankenhausbehandlung und Rehabilitation ist die Zuzahlung von 10,00 Euro pro Tag zurzeit auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.


Bei Kuren, die von den Rentenanstalten getragen werden, sind bis zu 10,00 Euro pro Tag der Kur beizusteuern. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen und Härtefallregeln, die den Kranken die Zuzahlungen ersparen.