Alphabetische Abfrage:

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Ablauf


Unter dem Ablauf einer Versicherung versteht man das Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit oder der entsprechenden jährlichen Verlängerung.
Man spricht von einer Kündigung zum Ablauf, wenn der Vertrag fristgemäß, also drei Monate vor diesem Datum, gekündigt wird.
Beginn und Ablauf eines Versicherungsvertrages sind im Versicherungsschein vermerkt. Achten Sie darauf, dass das Ablaufdatum in Ihrer Versicherungspolice dem Ablaufdatum in Ihrem Versicherungsantrag entspricht.

Kontrollieren Sie, ob Ihre Daten von Antrag und Police übereinstimmen.

Das Ablaufdatum verschiebt sich also ganz automatisch jeweils um ein Jahr. So hat es der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen. Eine schriftliche Vertragsverlängerung ist also völlig unnötig. Sie wird leider immer wieder gern von den Gesellschaften und ihren Vertretern angeboten, um unerfahrene Kunden langfristig an teure Prämien zu binden.

Im Bereich der Kapitallebensversicherung wird bei Ablauf die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den angefallenen Gewinnanteilen fällig.