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Courtage


Das Entgelt, das der Versicherungsmakler für seine Arbeit bekommt, wird traditionsgemäß als Courtage bezeichnet. Die Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsmakler über die Höhe der anfallenden Courtage ist die Courtagevereinbarung.

Der Versicherungsmakler bekommt in der Regel im Sach-, Haftpflicht- und Unfallbereich keine Abschlussprovision wie der Versicherungsvertreter. Er erhält vielmehr eine laufende Provision, die im ersten Jahr und in den Folgejahren gleich hoch ist.

Durch den Wegfall der Abschlussprovision im ersten Jahr ist der Versicherungsmakler darauf angewiesen, dass einmal abgeschlossene Versicherungsverträge auch wirklich lange bestehen. Seine Arbeit rechnet sich erst viel später, erst nach mehreren Jahren.

Schon aus diesem Grunde ist die Arbeit des Versicherungsmaklers stärker auf die umfassende Betreuung eines Kunden und weniger auf den schnellen Neuabschluss ausgerichtet.

Im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung ist auch der Versicherungsmakler auf Abschlusscourtagen angewiesen. Wenn er ein Büro unterhalten und einen entsprechenden Service erbringen möchte, kann er darauf nicht verzichten.

Aus diesem Grunde wird der gestandene Makler auch nicht über den Abschluss von 5 oder 10 Jahresverträgen diskutieren. Er wird zu der Laufzeit raten, die im Interesse des Kunden liegt oder die der überlegt handelnde Kunde haben möchte.