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Deckungsklage


Jedes Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit, aus den unterschiedlichsten Gründen den Versicherungsschutz zu versagen. Es kann eine Versicherungsleistung ablehnen, wenn es der Meinung ist, dass die bedingungsgemäßen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also eine Leistungspflicht nicht vorliegt.

Wenn der Versicherungsnehmer sich die Zeit nehmen würde, auch mal etwas genauer in die Versicherungsbedingungen - in das viel zitierte Kleingedruckte - zu sehen, könnten eine ganze Menge Ablehnungsgründe entfallen und viel Ärger erspart werden.

Es ist natürlich das gute Recht eines jeden Versicherungsnehmers, die Ablehnungsgründe des Versicherers zu prüfen. Wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er notfalls Schritte für eine gerichtliche Klärung unternehmen. Der Anspruch auf Leistung aus einem Versicherungsvertrag ist ein Recht wie jedes andere, das vor Gericht eingeklagt werden kann. Man spricht von der Deckungsklage.

Lehnt ein Versicherer einen Schaden ab, ist er sogar verpflichtet, den Kunden auf die Möglichkeit der Deckungsklage hinzuweisen. Schließlich soll auch der unwissende Kunde seine rechtliche Chance haben.

Eine Deckungsklage birgt für den Versicherungsnehmer je nach Streitwert unter Umständen ein erhebliches Kostenrisiko. Für die Versicherungen der privaten Lebensbereiche kann man dieses Kostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung abdecken, die im Rahmen des Versicherungsvertragsrechtschutzes für alle entstehenden Kosten aufkommt