Alphabetische Abfrage:

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Dynamik


Zwei Gründe machen den Einschluss einer Dynamikvereinbarung besonders im Bereich der Lebens -und Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und notwendig.


Der inflationsbedingte Kaufkraftverlust kann gerade bei länger laufenden Lebensversicherungen nur durch eine ständige Anpassung von Versicherungssumme oder Versicherungsbeitrag ausgeglichen werden.


Der mit der beruflichen Entwicklung steigende Versicherungsbedarf macht gerade im Hinblick auf eine ausreichende Altersversorgung eine wachsende Versorgungsleistung erforderlich. Der Einschluss einer Dynamik von Beginn des Versicherungsvertrages an ermöglichst eine jährliche Anpassung in der vereinbarten Höhe ohne später lästige Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.


Der Versicherer muss die einmal vereinbarten Erhöhungen unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers annehmen. Der Versicherungsnehmer kann Erhöhungen jedoch jedes Jahr erneut ablehnen. Lehnt er drei Erhöhungen nacheinander ab, erlischt das Recht der Dynamik endgültig.


Die von vielen Unfallversicherern angebotene Dynamik ist nicht immer sinnvoll und notwendig. Wenn ab Beginn ausreichend hohe Summen gewählt werden, genügt eine überlegte Anpassung des Bedarfs an die tatsächlichen Lebensumstände.