Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Fälligkeit


Beim Begriff der Fälligkeit müssen wir grundsätzlich zwischen der Fälligkeit von Versicherungsbeiträgen und der Fälligkeit von Versicherungsleistungen unterscheiden.


Die Erstprämie wird nach Vorlage des Versicherungsscheines durch den Versicherer sofort fällig, die Folgeprämien in einem angemessenen Zeitraum nach Übersendung der Beitragsrechnung.


Der Versicherungsbeitrag wird als Jahresprämie zur Hauptfälligkeit geschuldet, kann aber aufgrund besonderer Vereinbarungen auch in unterjähriger Zahlweise entrichtet werden. Die unterjährige Zahlweise verursacht höhere Verwaltungskosten, die der Versicherer durch einen Prämienaufschlag beim Versicherungsnehmer geltend macht.


Eine Versicherungsleistung kann sowohl im Versicherungsfall als auch bei Ablauf des Vertrages, wie zum Beispiel in der Lebensversicherung fällig werden. Man spricht von der Fälligkeit einer Lebensversicherung und meint das im Versicherungsschein angegebene Ablaufdatum.