Alphabetische Abfrage:

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Gefahrengemeinschaft


Unter einer Gefahrengemeinschaft versteht man den Zusammenschluss vieler Einzelner, die gemeinsam einer bestimmten Gefahr entgegentreten wollen. Voraussetzung für das Funktionieren einer Gefahrengemeinschaft ist die absolute Gleichheit der Interessen, denn der Einzelne wird nicht bereit sein, selbst eine finanzielle Leistung für Dinge zu erbringen, die ihn eigentlich nichts angehen.


Auf den Versicherungsbereich umgesetzt heißt das, ein überlegt handelnder Versicherungsnehmer wird kaum bereit sein, mit überteuerten Versicherungsprämien in der Hausrat- oder Unfallversicherung untertarifierte Industrieversicherungen zu subventionieren.


Die jeweilige Gefahrengemeinschaft muss natürlich auch groß genug sein, um das Gesetz der großen Zahl zur Geltung zu bringen.


Aufgabe des Versicherers ist es im Grunde nur, derartige Gefahrengemeinschaften zusammenzustellen und ihr Funktionieren zu organisieren.


Der Versicherer wird unglaubwürdig, wenn die Zusammensetzung der Gefahrengemeinschaft nicht mehr mit den gesetzten Zielen übereinstimmt. Denn dann zahlen Sie Prämien für Dinge, an denen Ihnen nichts liegt oder die Sie nichts angehen.