Alphabetische Abfrage:

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Genesungsgeld


Im Rahmen einer Unfallversicherung kann Genesungsgeld als Ergänzung zu einem Unfallkrankenhaustagegeld vereinbart werden. Die Dauer der Zahlung des Genesungsgeldes richtet sich nach der Dauer des vorangegangenen unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes.


Für den 1. Bis 10. Tag wird ein Genesungsgeld in voller Höhe des vereinbarten Unfallkrankenhaustagegeldes gezahlt. Vom 11.bis 20. Tag werden 50 % und vom 21. Bis 100. Tag noch 25 % zusätzlich als Genesungsgeld zum vereinbarten Unfallkrankenhaustagegeld geleistet.


Beim Abschluss eines Unfallkrankentagegeldes sollte also unbedingt auf den Einschluss des Genesungsgeldes geachtet werden. Das kostet nur wenig mehr, zahlt sich im Schadenfall aber aus.