Alphabetische Abfrage:

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Hauptfälligkeit


Unter der Hauptfälligkeit oder auch Grundfälligkeit eines Versicherungsvertrages versteht man den Zeitpunkt, an dem die Jahresprämie vom Versicherungsnehmer an den Versicherer gezahlt werden muss, mit anderen Worten fällig wird.


Ein Versicherungsbeitrag ist grundsätzlich als Jahresbeitrag fällig. Wird eine andere als die jährliche Prämienzahlweise vereinbart, gilt die Prämie insoweit als gestundet. Für die unterjährige, d.h. aufwendigere Zahlweise, wird von den Versicherern ein Ratenzahlungszuschlag verlangt. Die unterjährigen Raten werden wiederum zu bestimmten Terminen, den Fälligkeiten, zahlbar.


Das Datum der Hauptfälligkeit muss nicht unbedingt mit dem Beginn einer Versicherung zusammenfallen, sondern kann aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen auch auf andere Termine gelegt werden. Der Ablauf einer Versicherung wird in der Regel mit der Hauptfälligkeit des Vertrages zusammenfallen und wird deshalb bei einer beabsichtigten Kündigung beachtet werden müssen.


Die Hauptfälligkeit einer Kraftfahrtversicherung sollte in der Regel auf den 1. Januar gelegt werden, schon um möglichst früh in den Genuss der besseren Schadenfreiheitsklasse zu kommen.