Alphabetische Abfrage:

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Kostenübernahmeerklärung


Im Bereich der Krankenversicherung wird sehr häufig mit Kostenübernahmeerklärungen gearbeitet, um das Abrechnungsverfahren zu erleichtern.


Wird für einen Versicherungsnehmer ein Krankenhausaufenthalt notwendig, gibt der Versicherer gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung ab. Er verpflichtet sich, alle anfallenden Kosten im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu übernehmen. Die Klinik kann nun direkt mit dem Versicherer abrechnen und ist nicht auf Vorschüsse des Patienten angewiesen.


Auch Kfz-Reparaturen werden sehr oft aufgrund von Kostenübernahmeerklärungen direkt zwischen Werkstatt und Versicherer abgerechnet.