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Laufzeit


Jeder Versicherungsvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit, die Versicherungsdauer, abgeschlossen. Die Festlegung der Laufzeit liegt im Ermessen von Versicherungsnehmer und Versicherer. Jedoch hat das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) für einige Sparten Höchstlaufzeiten vorgeschrieben.


In der Kraftfahrtversicherung betragen die Laufzeiten grundsätzlich ein Jahr. Bei Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung haben Laufzeiten von längsten 10 Jahren leider noch immer den Segen der BaFin, obwohl Jahresverträge doch völlig ausreichend wären.


Alle diese Verträge verlängern sich bedingungsgemäß jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Eine Vertragsverlängerung ist also völlig unnötig. Sie wird von vielen Gesellschaften aber versucht, um nicht informierte Kunden langfristig an teurere Prämien zu binden.


In der Lebensversicherung können die Laufzeiten selbstverständlich länger gewählt werden. Eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren ist schon aus steuerlichen Gründen unverzichtbar. Aber auch Verträge mit sehr langer Laufzeit können durchaus sinnvoll sein.


In der Krankenversicherung betragen die anfänglichen Laufzeiten, je nach Gesellschaft unterschiedlich, zwischen einem und drei Jahren.


Kurzfristige Versicherungen mit Laufzeiten unter einem Jahr enden, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Das gleiche gilt auch für Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.


Lange Laufzeiten werden von vielen Versicherern und ihren Versicherungsvermittlern natürlich gerne gesehen, weil sie den Versicherungsnehmer an die jeweilige Gesellschaft binden und die Zahlung überteuerter Prämien für einen langen Zeitraum sichern.


Ausschließlichkeitsvertreter werden immer versuchen den Kunden langfristig zu binden, denn nur Laufzeiten von mindestens 5 Jahren sichern die lebensnotwendig hohen Abschlussprovisionen.


Der Versicherungsmakler wird seinen Kunden in der Regel Jahresverträge anbieten, denn er ist auf eine erzwungene langfristige Kundenbindung nicht angewiesen. Er hat günstige Prämien und kann daher durch Leistung überzeugen. Ein Kunde mit preiswerten Verträgen - wenn auch noch der Service stimmt - wird kaum wechseln wollen, nur um anschließend wesentlich mehr bezahlen zu müssen.


Laufzeiten von fünf oder zehn Jahren sollten von einem überlegt handelnden Versicherungsnehmer nie akzeptiert werden. Selbst wenn er sich überzeugt hat, dass die geforderte Versicherungsprämie wirklich günstig ist und/oder der Versicherer die Bindungswilligkeit des Versicherungsnehmers mit zusätzlichen Preisabschlägen oder Dauerrabatten honoriert, lohnt es sich nicht, sich selbst die eigene Entscheidungsfreiheit zu nehmen.


Der Gesetzgeber schreibt Mindestlaufzeitrabatte von 5 % bei 5-jährigen Verträgen und 10 % bei 10-jährigen Verträgen zwingend vor.


10-jährige Verträge können nach 5 Jahren jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.