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Mitverschulden


Mitverschulden ist ein Begriff aus dem Haftpflichtrecht.

Hat bei einem Haftpflichtschaden der Geschädigte nicht unerheblich zur Schadenursache und zur Schadenhöhe beigetragen, so muss er sich dieses Mitverschulden anrechnen lassen. Der geschädigte muss damit rechnen, dass er seine Ansprüche nicht in voller Höhe durchsetzen kann.

Im Bereich der Kraftfahrtversicherung wird sehr oft von Mitverschulden gesprochen, wenn dem Geschädigten z.B. überhöhte Geschwindigkeit oder Mängel am Fahrzeug nachgewiesen werden können, die zum Unfall mit beigetragen haben.

Jede Gesellschaft wird versuchen, dem Anspruchsteller ein möglichst großes Mitverschulden nachzuweisen. Das ist leider ihr gutes Recht. Keine Gesellschaft wird freiwillig mehr bezahlen, als sie unbedingt muss.


Wehren Sie den Anfängen! Wenn Sie von einem Haftpflichtschaden betroffen sind, so sollten Sie beizeiten einen Rechtsanwalt einschalten.

Jeder soll bekommen, was ihm zusteht. Verzichten Sie nicht auf Ansprüche, die sich mit Hilfe eines Anwaltes leicht durchsetzen lassen. Wozu gibt es denn die Rechtsschutzversicherung.