Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Mitversicherte Personen


Ein Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.


Können neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen Rechte aus dem Versicherungsvertrag nutzen, so sprechen wir von mitversicherten Personen.


So sind z. B. in der privaten Haftpflichtversicherung der Ehe- oder auch der jeweilige Lebenspartner und die Kinder bis zu einem bestimmten Alter mitversicherte Personen.


Das gleiche gilt für die meisten Rechtsschutzversicherungen .


In einer Betriebshaftpflichtversicherung sind alle Mitarbeiter mitversicherte Personen. Sie müssen für Fehler, die sie in Ausübung ihres Berufes verursachen, nicht selbst haften.