Alphabetische Abfrage:

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Neuwert


Unter dem Neuwert versteht man den in Geld zu beziffernden Wert einer Sache, der heute aufgewendet werden muss, um die verloren gegangene oder zerstörte Sache durch eine neue, gleichartige zu ersetzen.


Der Neuwert ist also eng an das Vorhandensein eines Marktes gebunden, auf dem die zerstörte Sache wieder erworben werden kann und auf dem sich ein Preis bildet.


Der Neuwert wird vom Liebhaberwert häufig abweichen, der in der Versicherung bei der Höhe einer Ersatzleistung keine Rolle spielt.


Bei der Berechnung einer Entschädigung zum Neuwert muss auch der Restwert einer Sache berücksichtigt werden.


Eine Neuwertzusatzklausel, die in manchen Versicherungsverträgen eingeschlossen werden kann, ist die Grundlage einer vereinfachten Schadenregulierung. Aufgrund der Neuwertzusatzklausel werden alle Sachen, die nicht wiederhergestellt werden können, unabhängig von ihrem Zustand, zum Neuwert ersetzt.


Im Gegensatz zum Neuwert steht der Zeitwert.


Übersteigen die Wiederherstellungskosten einer Sache ihren Zeitwert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.