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Niederlassung für Deutschland


Ausländische Versicherungen haben die Möglichkeit, mit einer Niederlassung für Deutschland ihre Zulassung zum Geschäftsbetrieb bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu beantragen und als Versicherungsunternehmen tätig zu werden. Sie sind damit an die gleichen Vorschriften und an die gleichen Gesetze wie jedes deutsche Unternehmen gebunden.


Es muss also kein Verbraucher Bedenken haben, sich bei der deutschen Niederlassung eines ausländischen Versicherers zu versichern. Er kann sicher sein, die gleichen Leistungen erwarten zu können.


Nicht ganz unproblematisch ist der Versicherungsabschluss direkt bei einem ausländischen Anbieter. Hier hat die BaFin keine Möglichkeit einzugreifen. Der Versicherungsnehmer ist auf sich gestellt.


Kapitaleigner ist der ausländische Versicherer, der natürlich auch in unbeschränkter Weise das Sagen hat.


Vertreten wird die Niederlassung in der Regel durch einen Hauptbevollmächtigten, der von der Muttergesellschaft nach Belieben eingesetzt und abberufen werden kann.