Alphabetische Abfrage:

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Prämienklage


Der Versicherer hat die Möglichkeit, sein durch den Versicherungsvertrag begründetes Recht auf die vereinbarten Versicherungsbeiträge durch eine Prämienklage durchzusetzen.


Die Prämienklage ist für die Erstprämie und Folgeprämie an unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Zeitabläufe gebunden.


Das Mittel der Prämienklage wird von den Versicherungsgesellschaften recht unterschiedlich gehandhabt.


Es gibt Gesellschaften, die auch der letzten Mark mit einem Mahnbescheid hinterher laufen.


Andere Gesellschaften verzichten schon mal auf eine Restprämie, weil sie es unter ihrer Würde erachten, Kunden mit Hilfe von Gerichten an ihre Verträge zu binden.