Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

 

Gliedertaxe


Die Feststellung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall wird durch die Gliedertaxe erleichtert. Der Verlust einzelner Körperteile oder ihre dauernde Gebrauchsunfähigkeit wird durch die Gliedertaxe mit festen Prozentsätzen bewertet. Der festgelegte Invaliditätsgrad bildet die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung, die als Prozentsatz bezogen auf die vereinbarte Invaliditätssumme gezahlt wird.


Die Gliedertaxe galt früher einmal in gleicher Weise für alle Gesellschaften. Heute haben jedoch die Gesellschaften die Möglichkeit, den Verlust einzelner Körperteile unterschiedlich zu bewerten.