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Pflichtversicherung


In der Regel kann jeder Bürger in eigener Verantwortung frei entscheiden, ob er gewisse Risiken selbst tragen will, oder ob er den Schutz einer Versicherung für sinnvoller hält.


In einigen Lebensbereichen aber sind die möglichen Gefahren für die Allgemeinheit so groß, dass der Gesetzgeber den Nachweis bestimmter Versicherungen zwingend vorschreibt.


So zum Beispiel im Bereich der Kraftfahrzeuge ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Jeder, der ein Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zulassen will, muss das Bestehen einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme nachweisen. Kein einzelner Mensch wäre heute noch in der Lage, mögliche Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen.


Aber auch für die eigene Person gibt es im Interesse der Allgemeinheit Pflichtversicherungen. So ist zum Beispiel die gesetzliche Renten-, Kranken und Pflegeversicherung für jeden Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Personen, die selbst keine Vorsorge getroffen haben, der Allgemeinheit zur Last fallen.


Auch die gesetzliche Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaften ist eine Pflichtversicherung, zu der jeder Arbeitnehmer angemeldet werden muss.


Rechtsanwälte und Steuerberater müssen eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, wenn sie für ihren Beruf die Zulassung erhalten wollen.