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Sozialversicherung


Die Sozialversicherung ist wesentlicher Teil und unverzichtbarer Träger unserer sozialen Ordnung.


In erster Linie als Pflichtversicherung der Arbeitnehmer gedacht, soll die Sozialversicherung eine Grundversorgung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit auf der Grundlage einer Solidargemeinschaft sicherstellen. Die Pflegeversicherung ist ohnehin für alle zur Pflicht geworden.


Die Höhe der Beiträge richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen der Versicherten, also nur nach der persönlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen, ohne überhaupt auf Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand einzugehen.


Die Leistungen sind weitgehend gleich und stehen zum Teil als Regelleistungen jedem Mitglied zu, unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge.


Reichen die Beiträge nicht mehr aus, um alle notwendigen Leistungen zu erbringen, müssen alle Versicherten höhere Beiträge entrichten, um diesen in sich geschlossenen Kreislauf nicht zu unterbrechen.


Gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ergänzen sich in hervorragender Weise und bilden zusammen das soziale Netz, das schon so manchen „Absturz” verhindert hat.


Im Gegensatz zur Sozialversicherung steht die Individualversicherung, die individuell auf die Bedürfnisse und die persönlichen Gegebenheiten des Einzelnen eingeht.


Auch hier werden zwar Solidargemeinschaften gebildet, aber jeder Versicherungsnehmer kann individuell für sich entscheiden, welche Risiken und Gefahren er für seine Person abdecken möchte.


Die Prämienberechnung in der Individualversicherung bezieht sich ausschließlich auf den jeweils beantragten Versicherungsschutz. Sie orientiert sich sehr streng an Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand und kommt damit zu bedarfsgerechten Prämien.